Notenberechnung bei Prüfungen
Für Schüler:innen, die in einem Fach eine mündliche oder schriftliche Prüfung abgelegt haben, und/oder ihre Projektarbeit geschrieben haben, gibt es bei der Notenberechnung mehrere verschiedene Fälle, die bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.
Wichtig ist, dass es dabei auch eine Ausnahme gibt für Schüler:innen, die an der BBR-Prüfung teilnehmen.
1. Fall: Prüfung ODER Projektarbeit
Hat eine Schüler:in in einem Fach eine mündliche oder schriftliche Prüfung oder Projektarbeit abgelegt, so wird die Prüfungsnote zu einem Drittel mit in die Endnote eingerechnet. Dies kann auf zwei Arten passieren.
Berechnung mit Halbjahresnoten
Hierbei wird aus den zwei Halbjahresnoten und der Prüfungsnote/Note der Projektarbeit einfach der Durchschnitt gebildet. Dabei werden die Noten als Kommanoten verwendet.
Beispiel:
Note 1. Halbjahr 3+
Note 2. Halbjahr 4+
Note Prüfung/Note Projektarbeit 4
Berechnung:
Berechnung mit Vornote
Die Vornote ist die Jahresnote eines Schülers, wenn es keine Prüfung gegeben hätte. Diese muss dann mit einer Gewichtung von zwei Dritteln verrechnet werden mit der Prüfungsnote/Note der Projektarbeit.
Beispiel:
Vornote: 2-
Note Prüfung/Note Projektarbeit: 3
Berechnung:
2. Fall: Prüfung (mündlich oder schriftlich) UND Projektarbeit
Hat eine Schüler:in in einem Fach sowohl eine Prüfung als auch die Projektarbeit abgelegt, so wird erst aus den Halbjahresnoten und der Projektarbeit eine Vornote gebildet und dann mit einem Gewicht von zwei Dritteln mit der Prüfungsnote verrechnet. Auch hierbei sind wieder beide Fälle möglich.
Berechnung mit Halbjahresnoten
Beispiel:
Note 1. Halbjahr 2+
Note 2. Halbjahr 3+
Note Projektarbeit 1
Note Prüfung 3
Berechnung:
Berechnung mit Vornote
Beispiel:
Vornote: 4
Note Projektarbeit 2
Note Prüfung 3
Berechnung:
Ausnahme: BBR durch Prüfung
Bei Schüler:innen, die den BBR durch Prüfung erhalten, werden die Noten der BBR-Abschlussprüfung und mündlichen Prüfung nicht zu einem Drittel in die Jahresnote eingerechnet.[1]
Einzelnachweise
- ↑ E-Mail von FRG vom 23.05. mit dem Betreff: „Wichtige Informationen bezüglich ZAP und Mündliche Prüfung"