Ablaufplan zur Zeugniskonferenz

Aus Schule Am Leher Markt
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Stand: 5/2024

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Allgemeine Hinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. In der Zeugniskonferenz wird vom Vorsitzenden die Anwesenheit der Teilnehmer festgestellt und ins Deckblatt eingetragen.
  2. Anwesende werden auf Vertraulichkeit hingewiesen.
  3. Der Vorsitzende prüft vorab die Vollständigkeit der Zeugnisübersichtstabellen.
  4. Schüler- und Elternvertreter*innen verlassen den Raum, wenn über sie bzw. ihr Kind gesprochen wird.
  5. Ab JG 8.1: Noteneintrag und LEB. Ab 8.2: Noteneintrag und LEB; welche Abschlussprognosen ergeben sich momentan? (siehe Übersicht SALM Abschlussbedingungen Stand 2020)
  6. 7.2 oder 8.1: Schüler für den Antrag „Projekt nach 8“ werden benannt.
  7. 7.2: Schüler für die Überprüfung durch das sonderpädagogische Feststellungsverfahren werden benannt. Hier sollte die „Minderleistung“ langanhaltend und umfänglich sein und bereits durch zurückliegende Förderung und Förderpläne belegbar.
    • Förderschüler sind nur die Schüler:innen, die von Jg. 4 zu Jg. 5 mit L-Vermerk als statuiert (sonderpädagogischer Förderbedarf) übergeben wurden.
    • Zusätzlich kommen die Schüler:innen hinzu, die in Jg. 8 außer diesen statuiert werden sollen. Vorab Absprache mit FED!
  8. Alle Fächer bis auf Kunst/Sport müssen so „runter gebrochen“ werden, dass die statuierten SuS/lernzieldifferent unterrichtete SuS an den Kompetenzen auf 2 Sterne Niveau arbeiten können. Die erreichten Kompetenzen müssen den Sonderpädagog:innen durch die Fachlehrkräfte, sollten die Sonderpädagog:innen nicht mit im Unterricht sein _______ (der ZUP-Leiter setzt im Jahresplan einen Termin dafür jeweils vorab fest) schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. In nicht lernzieldifferent unterrichteten Fächern können sie wie alle anderen Schüler bewertet, d. h. auch ab Jg. 8 benotet werden (Achtung: nur per ZK-Beschluss!).
    • Zeugnisdokument Jahrgänge 5-9 (siehe Anlage) Noten ab JG.8 nur bei lernzielgleichem Unterricht, KEINE EFGs und Noten bei lernzieldifferentem Unterricht! Kompetenzen im Anhang des Zeugnisses.
    • Zeugnisdokument Jg.10 (siehe Anlage): Noten nur bei lernzielgleichem Unterricht, KEINE EFGs bei lernzieldifferentem Unterricht, Kompetenzen im Anhang
    • Förder-SuS, die an der BBR-Prüfung Jahrgang 10 teilgenommen haben, erhalten zusätzlich ein Prüfungszeugnis (siehe Anlage). Hier werden Prüfungsergebnisse und ggf. das Erreichen des BBR-Abschlusses ausgewiesen.
  9. 8.2.: Schüler für den Antrag „Projekt nach 9“ werden benannt.
  10. In 8/9/10: 4-, 5+, 6 rot markieren (6+ gibt es nicht).
  11. KL: Fehltage nachhaken: Eltern kontaktiert, ZuP  (Sebastiao/§55-Brief) eingeschaltet, Bußgeld, ReBUZ, Maßnahmen wie Werkstattschule u.a.?!
  12. In 7/8: Fehltage e/ue ins Zeugnis eintragen; in 9/10: nur ue Fehltage eintragen
  13. Häufiges Zuspätkommen und Einzelstundenschwänzen unter Bemerkungen beim Arbeits- und Sozialverhalten festhalten.
  14. Wichtig: Die Fehlzeiten werden pro Halbjahr dokumentiert und berücksichtigt. Eine Mittelung der Fehlzeiten über ein gesamtes Schuljahr ist unmöglich. Die Zeugnisnoten werden nach den Halbjahren gesetzt und somit sind die Fehlzeiten jeweils für das die Zeugnisnote betroffene Halbjahr zu betrachten.
  15. 9.1: Die Anbahnung eines offiziellen Notenschutzes (LRS) für betroffene SuS wird in der Konferenz abgestimmt. Der sog. Laufzettel gemäß Richtlinie vom 28.03.19 muss vor Beginn 10.1 abgearbeitet sein. (SMK ansprechen!)
  16. Auf- und Abstufungen (Formular und Elternbrief dazu benutzen): E/G festhalten und Eltern schriftlich informieren. Bei einem Wechsel von E zu G wird eine E5 zum Ende des Schuljahres nicht zwingend als G4 gewertet. Vielmehr müssen der E FL und der G FL eine pädagogische Entscheidung für die Note treffen, die in der ZK abgestimmt wird.  (Umstufungswünsche von außendifferenzierten Kursen dem KL vor der ZK mitteilen, dieser notiert dies für den jeweiligen ZK-Vorsitz auf seiner einzureichenden Vorlage vorab.)
  17. Bei einer Unterrichtung auf **Niveau muss gefördert werden und diese Förderung in einem sonderpädagogischen Förderplan (KL + SoP) festgehalten werden.  Förderpläne müssen, außer in JG 5, spätestens eine Woche vor den Zeugniskonferenzen fertig sein. Diese werden den Eltern zur Unterschrift übergeben und abschließend in die Schüler:innenakte geheftet. Fachlehrer:innen müssen die Maßnahmen des Förderplans ebenso erhalten.
  18. 10.1: Die Konferenz entscheidet über die Teilnahme an den Prüfungen: G-Kurs --> EBBR; E-Kurs --> MSA; Förderschüler und Regelschüler o. A. --> BBR gesamt oder bei Förderschülern in einzelnen Fächern. Achtung: kein Förderschüler darf an einer EBBR-Prüfung teilnehmen, wenn er nicht offiziell mit allen Genehmigungen entstatuiert wurde. Eine Entstatuierung erfolgt spätestens in 9.2 nach einem Probehalbjahr „zielgleicher Unterricht“. Nach der Entstatuierung fällt die Förderung weg und es wird in allen Fächern zielgleich unterrichtet. Es gelten die Regelungen für Regelschüler.
  19. Bewertungs-/Notensprünge vom 1. zum 2. Halbjahr beachten; wenn ja, dann Begründung vom Fachlehrer schriftlich an den KL/Prüfungsvorsitz (2 oder mehr Noten schlechter als im Zwischenzeugnis). Diese kommen mit in die Zeugniskonferenzakten.
  20. Halbjahreszeugnis = Zwischenzeugnis; Schuljahresendzeugnis = Zeugnis / Lernentwicklungsbericht (Ganzjahresbewertung).

Zeugnisbemerkungen / Zeugnisausgabe / Zeugnisdokumentation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. LRS-Satz (nur bei Notenschutz):“Aufgrund von besonderen Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb wurde der Anteil der Rechtschreibung zurückhaltend/ nicht berücksichtigt.“ (Ansprechpartner bei Fragen: SMK). Der Notenschutz kann nur nach Abarbeitung des Laufzettels (s.o.) durch ReBuZ oder offizielle, außerschulische Stellen attestiert werden.
  2. Der Nachteilsausgleich wird für jeden betroffenen Schüler auf jeder Zeugniskonferenz beschieden und wird nicht ins Zeugnis eingetragen.
  3. Ausgefallen  ---- (Falls das Fach nicht unterrichtet wurde, aber vorgesehen war).
  4. Attest Sport: im Zeugnis: „Attest“.
  5. Note 6 bzw. Erfüllungsgrad 0 für (Regelschüler:innen): Die Zensurengebung erfolgt, weil … nicht regelmäßig am Unterricht in dem Fach / in den Fächern … teilnahm und sich damit der Leistungskontrolle entzog.
  6. n.b.: Die Zensurengebung erfolgt, weil … aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen konnte, so dass eine Beurteilung der Leistung nicht möglich ist. (n.b. = 5)/Achtung: pädagogische Entscheidungen beachten!
  7. Nur für L-Schüler:innen in der Zeugnisanlage bei Verweigerung oder absoluter Minderleistung: Aus Gründen, die X selbst zu vertreten hat, können im Fach Y keine Kompetenzen ausgewiesen werden.
  8. Nur für L-Schüler:innen in der Zeugnisanlage bei Krankheit, Ausfall o.ä.: Aus Gründen, die X nicht selbst zu vertrete hat, können im Fach Y keine Kompetenzen ausgewiesen werden.
  9. Die Schülerin / der Schüler hat vorwiegend im ****Bereich gearbeitet.
  10. Die Schülerin / der Schüler hat vorwiegend im ***Bereich gearbeitet.
  11. Die Schülerin / der Schüler hat an einer Leseförderung teilgenommen.
  12. (L-Satz!) Die Schülerin / der Schüler hat in diesem Fach auf einem niedrigeren Schwierigkeitsgrad lernzieldifferent gearbeitet (siehe Zeugnisanhang).
  13. Die Schülerin / der Schüler hat während des Unterrichts in diesem Fach vorwiegend an einer intensiven Förderung „Deutsch als Zweitsprache“ teilgenommen und ist daher nicht bewertbar (siehe Anlage: Zeugnis Deutsch als Zweitsprache).
  14. In diesem Fach wird die Schülerin / der Schüler von E auf G  von G / auf E umgestuft (Umstufungsbrief an die Eltern muss mit dem Zeugnis raus und dann wieder in die Schülerakte).
  15. Die Schülerin / der Schüler hat an der Talentförderung „Fußballprofil“, Jugend forscht o. Ä. teilgenommen (siehe Anlage Profilzeugnis/ZAN/LEL).
  16. Achtung: Ab Klasse 9 werden in nicht-fachleistungsdifferenziert ausgewiesenen Fächern (E / G) keine Niveauausweisungen unter Bemerkungen gemacht Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen Jg. 10 müssen die Noten auf dem freien Deckblatt als Wort ausgeschrieben werden. Die vier ZAP-Noten kommen auf das Abschlusszeugnis 10.
  17. Klassenleitungen heften Zeugniskopien in die Schülerakten / Sonderpädagog:innen die unterschriebenen Förderpläne in die Schülerakten vor Ausgabe der Zeugnisse und Zwischenzeugnisse! Bei Rückfragen/Abänderungen benötigen wir im GZ unabdinglich das ausgegebene Original.
  18. Zeugnisdatum: JG 5 - 10.1 = letzter Schultag, JG 10.2 = Datum der 10er Zeugniskonferenz des jeweiligen Schuljahres
  19. Die Klassenleitungen drucken den LEB (Zeugnisse lang), Deckblatt und ASV 1x für die Eltern und 1x bis 9.1 für die Akte aus. Letzteres mit je einer Kopie bitte an die Schulleitung (nur bei Bedarf) zur Unterschrift und zum Siegeln. Bitte der Schulleitung nur das Original zur Unterschrift geben/unnötige Kopien vermeiden.
  20. Die Klassenleitungen 10 drucken in 10.1 Zeugnisse 1x, Deckblatt und ASV 1x für die Eltern und alles 1x für die Akte aus; Letzteres mit je einer Kopie bitte an die Schulleitung zur Unterschrift und zum Siegeln. In 10.2: nur das Zeugnis plus ASV. Letzteres wieder mit je einer Kopie bitte an die Schulleitung zur Unterschrift und zum Siegeln. (Originale auf Papier mit Wasserzeichen). Keine Kopien für die Akten vor allen notwendigen Unterschriften machen!
  21. Protokoll mit Anhang durch den Vorsitz am Tag der Zeugnis-/Beratungskonferenz an die Schulleiterin – bitte in einem Aktendeckel je Klasse und gelocht.
  22. Alle Zeugniskonferenzordner befinden sich zur Einsicht für alle KuK bei Rückfragen zu Zeugnissen usw. in Printform im Büro HOF. Die Daten der Computer im Lehreranbau zu LEB usw. werden halbjährlich vom Medienbeauftragten gesichert.